2 Ergebnisse für: node29906
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bewegliche Sachen • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bewegliche-sachen.html
Lexikon Online ᐅbewegliche Sachen: alle Sachen, die nicht Grundstücke oder Bestandteile von Grundstücken sind.
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Kommissionsgeschäft • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kommissionsgeschaeft.html
Lexikon Online ᐅKommissionsgeschäft: die geschäftliche Betätigung eines Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in den §§ 383–406 HGB. Rechtlich ist das Kommissionsgeschäft ein auf eine Geschäftsbesorgung im Sinn des § 675 BGB gerichteter…