79 Ergebnisse für: küstenmeeres
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§ 7 SeeAnlV Versagen der Genehmigung Seeanlagenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seeanlv&a=7
(1) Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn 1. die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt oder die Meeresumwelt im Sinne des § 5 Absatz 6 Nummer 2 gefährdet wird oder 2. die Erfordernisse der Raumordnung nach § 6
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§ 15 SeeAnlV Verantwortliche Personen Seeanlagenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seeanlv&a=15
(1) Verantwortlich für die Erfüllung der Pflichten, die sich aus dieser Verordnung oder aus Verwaltungsakten zu Errichtung, Betrieb und Betriebseinstellung von Anlagen ergeben, sind 1. der Adressat des Planfeststellungsbeschlusses, der
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ZustBV-See - Verordnung zur Bezeichnung der zuständigen Vollzugsbeamten des Bundes für bestimmte Aufgaben nach der StrafprozeÃordnung auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
https://www.gesetze-im-internet.de/seezustbv/BJNR044200994.html
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KüstmProkBek - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k_stmprokbek/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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AnlBV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/anlbv_2004/index.html
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AWG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 5 SeeAnlV Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung Seeanlagenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seeanlv&a=5
(1) § 74 Absatz 6 und 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nur anzuwenden, wenn zusätzlich zu den dort genannten Voraussetzungen für das Vorhaben nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine
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Landesrecht - Justiz - Portal Hamburg
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-NeuwerkStVtrArt2u5DAbkHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
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§ 2 SeeStrOV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/seestrov/__2.html
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