27 Ergebnisse für: node27889

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/insolvenzgrund.html

    Lexikon Online ᐅInsolvenzgrund: Anlass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. 1. Zahlungsunfähigkeit: Das ist ein auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhendes, nach außen erkennbares und voraussichtlich dauerndes Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/xetra.html

    Lexikon Online ᐅXETRA: Exchange Electronic Trading; vollelektronisches Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), gekennzeichnet durch dezentralen Marktzugang und Rationalität. Genutzt wird das XETRA-System für den Kassamarkt in Aktien,…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/wirtschaftsgut.html

    Lexikon Online ᐅWirtschaftsgut: Wirtschaftswissenschaftenknappes Gut.SteuerrechtNicht im Gesetz definierter Begriff des Einkommensteuer- und Bewertungsrechts (vgl. §§ 5 II, 6 I EStG; §§ 2, 98a BewG), das steuerliche Synonym für Vermögensgegenstand. Nach…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/entflechtung.html

    Lexikon Online ᐅEntflechtung: Begriff aus dem Sprachgebrauch des alliierten Besatzungsrechts nach 1945: Maßnahmen zur Auflösung von Konzernen und sonstigen durch Unternehmenszusammenschluss entstandenen Machtgruppen im Industrie- und Kreditwesen, bes. des…

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    https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abzugsteuern-31834

    Lexikon Online ᐅAbzugsteuern: Steuerrechtlicher Begriff für Steuern, die nicht vom Empfänger einer Zahlung bezahlt werden, sondern von der auszahlenden Stelle direkt an die Finanzbehörde zu leisten sind. Da der Abzug zumeist an der Ertrags- bzw.…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rueckversicherung.html

    Lexikon Online ᐅRückversicherung: 1. Begriff: Versicherung eines  Erstversicherers oder eines anderen  Rückversicherers. Die frühere Legaldefinition in § 779 HGB wurde durch die VVG-Reform aufgehoben. Der Versicherungsnehmer in der Rückversicherung wird…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gemeinschaftsteuern.html

    Lexikon Online ᐅGemeinschaftsteuern: Steuern, deren Aufkommen gemäß Grundgesetz Bund und Ländern gemeinsam zustehen: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer. Gemeinschaftsteuern können nach dem Verbundsystem oder…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/wirtschaftsorganisation.html

    Lexikon Online ᐅWirtschaftsorganisation: alternative Bezeichnung für Betrieb oder Unternehmung.

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    https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/family-office-54025

    Lexikon Online ᐅFamily Office: 1. Begriff: Der Begriff Family Office ist gesetzlich nicht definiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) versteht gem. ihrem Merkblatt zur Erlaubnispflicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Family Offices vom…

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    https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerabzug-46815

    Lexikon Online ᐅSteuerabzug: Quellenabzug; bes. Erhebungsform der Abzugsteuern. Der Steuerabzug ist die steuertechnische Durchsetzung des Quellenprinzips. Die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine Veranlagungssteuer. In gewissen Fällen wird statt der…



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