27 Ergebnisse für: node27889
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Insolvenzgrund • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅInsolvenzgrund: Anlass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. 1. Zahlungsunfähigkeit: Das ist ein auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhendes, nach außen erkennbares und voraussichtlich dauerndes Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen…
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XETRA • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅXETRA: Exchange Electronic Trading; vollelektronisches Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), gekennzeichnet durch dezentralen Marktzugang und Rationalität. Genutzt wird das XETRA-System für den Kassamarkt in Aktien,…
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Wirtschaftsgut • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅWirtschaftsgut: Wirtschaftswissenschaftenknappes Gut.SteuerrechtNicht im Gesetz definierter Begriff des Einkommensteuer- und Bewertungsrechts (vgl. §§ 5 II, 6 I EStG; §§ 2, 98a BewG), das steuerliche Synonym für Vermögensgegenstand. Nach…
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Entflechtung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅEntflechtung: Begriff aus dem Sprachgebrauch des alliierten Besatzungsrechts nach 1945: Maßnahmen zur Auflösung von Konzernen und sonstigen durch Unternehmenszusammenschluss entstandenen Machtgruppen im Industrie- und Kreditwesen, bes. des…
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Abzugsteuern • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abzugsteuern-31834
Lexikon Online ᐅAbzugsteuern: Steuerrechtlicher Begriff für Steuern, die nicht vom Empfänger einer Zahlung bezahlt werden, sondern von der auszahlenden Stelle direkt an die Finanzbehörde zu leisten sind. Da der Abzug zumeist an der Ertrags- bzw.…
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Rückversicherung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅRückversicherung: 1. Begriff: Versicherung eines Erstversicherers oder eines anderen Rückversicherers. Die frühere Legaldefinition in § 779 HGB wurde durch die VVG-Reform aufgehoben. Der Versicherungsnehmer in der Rückversicherung wird…
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Gemeinschaftsteuern • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅGemeinschaftsteuern: Steuern, deren Aufkommen gemäß Grundgesetz Bund und Ländern gemeinsam zustehen: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer. Gemeinschaftsteuern können nach dem Verbundsystem oder…
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Wirtschaftsorganisation • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/wirtschaftsorganisation.html
Lexikon Online ᐅWirtschaftsorganisation: alternative Bezeichnung für Betrieb oder Unternehmung.
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Family Office • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/family-office-54025
Lexikon Online ᐅFamily Office: 1. Begriff: Der Begriff Family Office ist gesetzlich nicht definiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) versteht gem. ihrem Merkblatt zur Erlaubnispflicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Family Offices vom…
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Steuerabzug • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerabzug-46815
Lexikon Online ᐅSteuerabzug: Quellenabzug; bes. Erhebungsform der Abzugsteuern. Der Steuerabzug ist die steuertechnische Durchsetzung des Quellenprinzips. Die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine Veranlagungssteuer. In gewissen Fällen wird statt der…