842 Ergebnisse für: 15.12.2016
-
OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=112183731X
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Marianne Gusenbauer-Jäger, Biografie
https://www.parlament.gv.at/cgi-bin/visitenkarte?83110
Webseite des Österreichischen Parlaments.
-
Philippinischer Präsident: Duterte prahlt mit Tötungen | tagesschau.de
https://www.tagesschau.de/ausland/duterte-143.html
"Tötet die Drogendealer" war Rodrigo Dutertes Botschaft im Wahlkampf. Seit Juli ist er Präsident der Philippinen, seitdem wurden 5000 Menschen im Anti-Drogen-Kampf erschossen. Jetzt gab Duterte zu, auch selbst mehrfach zur Waffe gegriffen zu haben. <em>Von…
-
§ 57 UrhG Unwesentliches Beiwerk - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/57.html
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand...
-
§ 3 BRAO Recht zur Beratung und Vertretung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BRAO/3.html
(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. (2) Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art...
-
§ 12 UrhG Veröffentlichungsrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/UrhG/12.html
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. (2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes...
-
3. Liga: Zwickau fehlen mehr als 400.000 Euro | MDR.DE
https://web.archive.org/web/20170403194602/http://www.mdr.de/sport/fussball_3l/zwickau-in-finanznot-100.html
Der FSV Zwickau steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Wie der Aufsteiger am Mittwoch auf einer Pressekonferenz mitteilte, klafft in der Vereinskasse ein riesiges Loch. Ein Rettungsplan soll bis Freitag erstellt werden.
-
§ 12 UrhG Veröffentlichungsrecht - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/12.html
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. (2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes...
-
§ 12 UrhG Veröffentlichungsrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/urhg/12.html
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. (2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes...
-
"josef stengel" trompete - Google-Suche
http://www.google.com/search?q=%22josef+stengel%22+trompete
Keine Beschreibung vorhanden.