382 Ergebnisse für: 15.11.2010
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CDU-Idee Klarnamenzwang: Ein Lob der Pseudonyme - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,729179,00.html
Der Vorsitzende der Internet-Enquete des Bundestags verlangt eine Klarnamenpflicht im Netz: Nutzer sollen im Web "mit offenem Visier" diskutieren, findet Axel E. Fischer und erntet Spott. Zu Unrecht: Sein Vorschlag ist wenig durchdacht, das grundlegende…
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Helden der Nacht | Filmographie | Alle Filme | Moviemaster - Das Online-Kino
http://www.moviemaster.de/suchen/titelseite_neu.php?q=Helden+der+Nacht&r=0&titelzeichen=ja
Alle Filme von und mit aus den Moviemaster®-Archiven
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§ 11 SigV Freiwillige Akkreditierung Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=11
(1) Der Antrag auf Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signaturgesetzes ist schriftlich oder mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehenen elektronischen Dokuments zu stellen. Der Antrag auf
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Entscheidungen: Andere Gerichte: Haftbedingungen, Anordnung, Begründungsanforderungen / OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.11.2010 - 4 Ws 208/10 (V) - Burhoff online
http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2941.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 4 SigV Führung eines Zertifikatsverzeichnisses Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=4
(1) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat die von ihm ausgestellten qualifizierten Zertifikate, vorbehaltlich eines späteren Zeitpunktes nach § 5 Abs. 2 Satz 2, ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung für den im jeweiligen Zertifikat
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§ 4 SigV Führung eines Zertifikatsverzeichnisses Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Sigv_2001&a=4
(1) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat die von ihm ausgestellten qualifizierten Zertifikate, vorbehaltlich eines späteren Zeitpunktes nach § 5 Abs. 2 Satz 2, ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung für den im jeweiligen Zertifikat
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§ 3 SigV Identitätsprüfung und Attributsnachweise Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=3
(1) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat die Identifizierung des Antragstellers nach § 5 Absatz 1 des Signaturgesetzes anhand folgender Dokumente oder Verfahren vorzunehmen 1. Personalausweis, 2. Reisepass, der auf eine Person mit
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§ 3 SigV Identitätsprüfung und Attributsnachweise Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sigv_2001&a=3
(1) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat die Identifizierung des Antragstellers nach § 5 Absatz 1 des Signaturgesetzes anhand folgender Dokumente oder Verfahren vorzunehmen 1. Personalausweis, 2. Reisepass, der auf eine Person mit
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Stadt Delitzsch | Aktuelles
https://web.archive.org/web/20110518073648/http://www.delitzsch.de/dz.site,postext,aktuelles,artikel_id,2872,jahr,2010.html#anker
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 SigV Form, Inhalt und Änderung der Anzeige Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=1
(1) Eine Anzeige nach § 4 Abs. 3 des Signaturgesetzes ist schriftlich oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen bei der zuständigen Behörde vorzunehmen. (2) Die Anzeige muss folgende Angaben und