62 Ergebnisse für: zahlungssystemen

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    https://www.nzz.ch/meinung/kommentare/new-kids-on-the-blockchain-ld.1319020

    Eine neue Riege an Vordenkern, Programmierern und Unternehmern schickt sich an, die Welt zu verändern. Darin liegt auch eine grosse Chance zur Selbstemanzipation für die Generationen Y und Z.

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    https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/konferenzen/nationale-datenschutzkonferenz/#c132191

    Das Portal des Landes Sachsen-Anhalt

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    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bitcoin-stromverbrauch-bedroht-globale-energiewende-a-1182234.html

    Erstmals haben Bitcoins die 15.000-Dollar-Marke durchbrochen. Eine Schattenseite der steigenden Nachfrage: Die Produktion der virtuellen Währung verbraucht enorme Strommengen, die mithilfe mongolischer Kohle erzeugt werden.

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    https://meinfernbus.de/agb.html

    Auf dieser Seite können Sie sich mit den Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen von FlixBus vertraut machen. Bei Fragen melden Sie sich gerne!

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    https://www.flixbus.de/agb-abb

    Auf dieser Seite können Sie sich mit den Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen von FlixBus vertraut machen. Bei Fragen melden Sie sich gerne!

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    http://meinfernbus.de/agb.html

    Auf dieser Seite können Sie sich mit den Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen von FlixBus vertraut machen. Bei Fragen melden Sie sich gerne!

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    https://www.nzz.ch/finanzen/wer-wird-zum-amazon-des-banking-ld.1444003

    App-Banken wie N26 oder die britische Atom Bank florieren unter anderem wegen eines gewissen Frusts über die hohen Kosten und die begrenzte Qualität herkömmlicher Angebote für Privatanleger.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZAG&a=11

    (1) Wer im Inland das E-Geld-Geschäft betreiben will, ohne E-Geld-Emittent im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 zu sein, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Über die Erbringung des E-Geld-Geschäfts hinaus

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=11

    (1) Wer im Inland das E-Geld-Geschäft betreiben will, ohne E-Geld-Emittent im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 zu sein, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Über die Erbringung des E-Geld-Geschäfts hinaus

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    https://storytelling.blick.ch/longform/2017/schweri/

    Der langjährige Denner-Besitzer Karl Schweri war ein aussergewöhnlicher Unternehmer. Eine posthume Würdigung des Mannes, der den Schweizer Detailhandel revolutioniert hat.



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