237 Ergebnisse für: betriebsverfassung
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WO Wahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Erste+Verordnung+zur+Durchf%C3%BChrung+des+Betriebsverfassungsgesetzes&f=1
WO Wahlordnung
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Bundesarbeitsgericht
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2011-6&nr=15533&pos=8&anz=62
Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht
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Mitbestimmungspolitik
http://wayback.archive.org/web/20080318222258/http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/index.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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ifb - betriebsrat.de - Das Wissensportal für den Betriebsrat
http://www.betriebsrat.de/portal/themen/sz/industrie-beklage-ingenieurmangel-demografischer-wandel.html
betriebsrat.de ist ein Service von ifb mit Infos zu den Themen Betriebsrat, Gründung eines Betriebsrates und Betriebsratsarbeit. Es gibt ein Forum, Informationen zur Betriebsratsgründung, den Betriebsratswahlen und für Betriebsratsvorsitzende.
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Bundesarbeitsgericht
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=15533
Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht
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BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement | Britschgi | Bund-Verlag
https://www.bund-verlag.de/shop/bem-betriebliches-eingliederungsmanagement.html?listtype=search&searchparam=Britschgi
Britschgi: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement (Buch), 4. Auflage, ISBN: 978-3-7663-6609-2 - Jetzt bestellen beim Bund-Verlag.
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fotostrecke_magmb_1301_fitting - Hans-Böckler-Stiftung
https://www.boeckler.de/42204_42206.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 36 BetrVG Geschäftsordnung Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=36
Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.
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§ 33 BetrVG Beschlüsse des Betriebsrats Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=33
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. (2) Der Betriebsrat ist nur