197 Ergebnisse für: bundesnotarordnung
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§ 3 BeurkG Verbot der Mitwirkung als Notar Beurkundungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeurkG&a=3
(1) Ein Notar soll an einer Beurkundung nicht mitwirken, wenn es sich handelt um 1. eigene Angelegenheiten, auch wenn der Notar nur mitberechtigt oder mitverpflichtet ist, 2. Angelegenheiten seines Ehegatten, früheren Ehegatten oder seines Verlobten,
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§ 13 BeurkG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__13.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Beurkundungsgesetz (BeurkG) | Bundesnotarkammer
http://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/BeurkG/index.php
Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation des deutschen Notariats. Sie wirkt an der Fortentwicklung des notariellen Berufsrechts und der Aus- und Fortbildung der Notarinnen und Notare mit.
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§ 17 BeurkG Grundsatz Beurkundungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeurkG&a=17
(1) Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei
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Bundesverfassungsgericht - Presse - Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren für Anwaltsnotare
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2004/bvg04-055.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Notarkosten | Bundesnotarkammer
http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/index.php
Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation des deutschen Notariats. Sie wirkt an der Fortentwicklung des notariellen Berufsrechts und der Aus- und Fortbildung der Notarinnen und Notare mit.
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§ 278 FamFG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__278.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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EuGH: Notariatsverfassungen gerechtfertigt – Staatsangehörigkeitserfordernis diskriminierend | Bundesnotarkammer
http://www.bnotk.de/1:771/Meldungen/EuGH.html
Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation des deutschen Notariats. Sie wirkt an der Fortentwicklung des notariellen Berufsrechts und der Aus- und Fortbildung der Notarinnen und Notare mit.
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§§ 9, 13 BeurkG Beurkundungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeurkG&a=9,13
§§ 9, 13 BeurkG Beurkundungsgesetz