237 Ergebnisse für: betriebsverfassung
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§ 25 BetrVG Ersatzmitglieder Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=25
(1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats. (2) Die Ersatzmitglieder werden unter
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Ritzenhoff My Darling Kaffeebecher Roehe, Tariffibel als Buch von Wolfgang Hromadka, Birke, Peter: Wilde Streiks im Wirtschaftswunder (Taschenbuch), Technopolis, Neue Klassenpolitik,
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Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte - Stephan Bauer, Georg Anton Hugo von Below, Ludo Moritz Hartmann, Hermann Aubin, Kurt Kaser - Knihy Google
http://books.google.de/books?id=5Z03QI5_KvkC&q=Landfall+date:1950-1981&dq=Landfall+date:1950-1981&lr=lang_de&as_brr=0&hl=cs&pgis
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Beteiligung der Kommune am Insolvenzverfahren als Buch von Jens M Schmittmann, Das System der Arbeitnehmer-Beteiligungs-Richtlinien als Buch von, Erziehung und Beteiligung als Buch von Hans Jürgen Gössling, Ideologie und politische Beteiligung in der…
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§ 9 BetrVG Zahl der Betriebsratsmitglieder Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=9
Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern, 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, 101 bis
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DGB - Bundesvorstand | Nachgefragt mit Reiner Hoffmann
http://www.dgb.de/einblick/themen/++co++47c9ce48-81c6-11e3-a630-52540023ef1a
Seit dem 15. Januar ist es offiziell: Reiner Hoffmann, 58, ist der Kandidat für die Nachfolge des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer, er wurde von den Vorsitzenden aller acht Mitgliedsgewerkschaften vorgeschlagen. Als Nachfolger von Claus Matecki gehört er…
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§ 38 BetrVG Freistellungen Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=38
(1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied, 501 bis 900 Arbeitnehmern 2 Betriebsratsmitglieder, 901 bis 1.500 Arbeitnehmern 3
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§ 28 BetrVG Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=28
(1) Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend. Ist ein
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§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=87
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen 1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb; 2. Beginn und Ende der täglichen
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