224 Ergebnisse für: betriebsärzte
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§ 9 ASiG Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ASiG&a=9
(1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. (2) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den
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§ 8 ASiG Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde Gesetz über Betriebsärzte,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ASiG&a=8
(1) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht
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§ 7 ASiG Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesetz über Betriebsärzte,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ASiG&a=7
(1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und
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§ 6 ASiG Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesetz über Betriebsärzte,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ASiG&a=6
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu
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§ 11 ASiG Arbeitsschutzausschuß Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ASiG&a=11
Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind
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Startseite - DGAUM
http://www.dgaum.de/
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
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§ 5 ASiG Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit Gesetz über Betriebsärzte,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ASiG&a=5
(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf 1. die