27 Ergebnisse für: gobverfg
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§§ 60 bis 62 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG+1986&a=60-62
§§ 60 bis 62 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
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§ 41 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG&a=41
Das berichterstattende Mitglied kann bereits vor der Entscheidung der Kammer, ob ein Normenkontrollantrag unzulässig ist oder eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird (§§ 81a, 93b BVerfGG), Stellungnahmen der
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§ 12 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG+1986&a=12
(1) Jedem Senat wird ein Beamter mit der Befähigung zum Richteramt als Präsidialrat zugeteilt. (2) Der Präsidialrat unterstützt insbesondere den Vorsitzenden des Senats bei der Erledigung der Senatsgeschäfte. (3) Er ist in
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§ 13 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG&a=13
(1) Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen das Mitglied des Gerichts, dem sie zugewiesen sind, bei dessen dienstlicher Tätigkeit. Sie sind dabei an dessen Weisungen gebunden. (2) Die Richterinnen und Richter sind
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§ 22 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG&a=22
(1) Entscheidungen nach §§ 24 und 81a BVerfGG können ohne Zustellung des Antrags getroffen werden. Ebenso bedarf es keiner Zustellung, wenn die Annahme der Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird (§§ 93a, 93b BVerfGG). (2) Die
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§ 29 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG+1986&a=29
Entscheidungen, die im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen sind, übersendet der Präsidialrat des Senats dem Bundesjustizministerium. Ist die Entscheidung drei Monate nach der Verkündung oder Zustellung noch nicht im Bundesgesetzblatt
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Artikel 115a GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=115a
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Anrufung des Plenums wegen abweichender Rechtsauffassung der beiden Senate zum fachgerichtlichen Rechtsschutz bei Gehörsverletzungen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20020116_1bvr001099.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung der Beschwerdebefugnis
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130424_2bvr087213.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 13 BVerfGG Bundesverfassungsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfGG&a=13
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet 1. über die Verwirkung von Grundrechten (Artikel 18 des Grundgesetzes), 2. über die Verfassungswidrigkeit von Parteien (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes), 2a. über den Ausschluss von Parteien von