4 Ergebnisse für: ruhendstellens
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§ 205 VVG Kündigung des Versicherungsnehmers Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=205
(1) Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr
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§ 193 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=193
(1) Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. Versicherte Person ist die Person, auf welche die Versicherung genommen wird. (2) Soweit nach diesem Gesetz die Kenntnis und das Verhalten des
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VermAnlGEG Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
http://www.buzer.de/gesetz/9975/index.htm
VermAnlGEG Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
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KVBeitrSchG Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
http://www.buzer.de/gesetz/10789/index.htm
KVBeitrSchG Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung