925 Ergebnisse für: unrichtige

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    http://openjur.de/u/279355.html

    1. Unrichtige Angaben eines Asylbewerbers gegenüber der Ausländerbehörde zur Erlangung einer Aufenthaltsgestattung erfüllen nicht den Straftatbestand des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG.2. Ausländische Urk ...

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    http://www.tz.de/muenchen/stadt/tz-gegendarstellung-232206.html

    Auf tz-online.de, Artikel v. 15.04.09, ist unter der Überschrift "Schwule Stelle beleidigt. Strafantrag wg. Hetze" ein Beitrag enthalten, der unrichtige Behauptungen enthält, die ich wie folgt richtigstelle.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=124

    (1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;

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    https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__331.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=263a

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des

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    https://www.welt.de/wirtschaft/article2893541/Razzia-bei-der-Skandalbank-Hypo-Real-Estate.html

    Die Staatsanwaltschaft München hat Geschäftsräume der Immobilienbank Hypo Real Estate und Privaträume ehemaliger Vorstandsmitglieder durchsucht. Es geht um den Verdacht auf Manipulation und unrichtige Darstellungen nach dem Aktiengesetz. Dutzende Fahnder…

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    https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__400.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-48074?hl=true

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=357

    (1) Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Es genügt, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Unrichtige Bezeichnung des Einspruchs schadet nicht. (2) Der Einspruch ist

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    http://www.buzer.de/gesetz/1067/a15575.htm

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig eine der in § 24 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Handlungen begeht. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer 1. entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 eine Angabe nicht richtig macht, 2. durch unrichtige Angaben die



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