2 Ergebnisse für: 217781
-
§ 274 StGB Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/274.html
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder...
-
§ 274 StGB Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/274.html
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder...