48 Ergebnisse für: 2sofern
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BayLTGeschO: § 34 Verfahren - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLTGO-34
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BTGO 1980 - Einzelnorm
http://wayback.archive.org/web/20070311135236/http://bundesrecht.juris.de/btgo_1980/BJNR012380980BJNE006801305.html
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§ 2 EfbV Begriffsbestimmungen Entsorgungsfachbetriebeverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=efbv&a=2
(1) Inhaber im Sinne dieser Verordnung ist diejenige natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die den Entsorgungsfachbetrieb betreibt. Sofern es sich bei dem Inhaber um eine juristische Person oder Personenvereinigung handelt,
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§ 56 GO-BT Enquete-Kommission Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO-BT&a=56
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann der Bundestag eine Enquete-Kommission einsetzen. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist er dazu verpflichtet. Der Antrag muß den Auftrag der
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§§ 22, 23 EfbV Entsorgungsfachbetriebeverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EfbV&a=22,23
§§ 22, 23 EfbV Entsorgungsfachbetriebeverordnung
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§ 8 TMG Durchleitung von Informationen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/TMG/8.html
(1) 1 Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln,...
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BayAzV: § 14 Übergangsregelung - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAzV-14
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§ 323 StPO Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/323.html
(1) 1 Für die Vorbereitung der Hauptverhandlung gelten die Vorschriften der §§ 214 und 216 bis 225 . 2 In der Ladung ist der Angeklagte auf die Folgen des...
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LWG: Art. 28 Aufstellung der Stimmkreisbewerber - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLWG-28
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§ 6 GOZ Gebühren für andere Leistungen Gebührenordnung für Zahnärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=goz&a=6
(1) Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung