95 Ergebnisse für: bandenhehlerei
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§ 260a StGB GewerbsmäÃige Bandenhehlerei - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/260a.html
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von...
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§ 260a StGB GewerbsmäÃige Bandenhehlerei - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/260a.html
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von...
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§ 260a StGB GewerbsmäÃige Bandenhehlerei - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/260a.html
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von...
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§ 260a StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__260a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 260 StGB GewerbsmäÃige Hehlerei, Bandenhehlerei - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/260.html
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei 1. gewerbsmäÃig oder 2. als Mitglied einer Bande, die sich zur...
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§ 260 StGB GewerbsmäÃige Hehlerei, Bandenhehlerei - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/260.html
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei 1. gewerbsmäÃig oder 2. als Mitglied einer Bande, die sich zur...
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§ 260 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__260.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 253 StGB Erpressung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=253
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich
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§ 259 StGB Hehlerei - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich...
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§ 259 StGB Hehlerei - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/259.html
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich...