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BGH Beschluss vom 29.08.1974 - 4 StR 171/74 - Aus der Haltereigenschaft darf nicht ohne weiteres auf die Fahrzeugführereigenschaft geschlossen werden
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Halter01.php
BGH - Aus der Haltereigenschaft darf nicht ohne weiteres auf die Fahrzeugführereigenschaft geschlossen werden. Aus der Zeit und dem Tatort der Ordnungswidrigkeit, dem Beruf, den Familienverhältnissen und Lebensumständen des Fahrzeughalters können sich…