168 Ergebnisse für: fimanog
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Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater | IHK München
https://www.ihk-muenchen.de/Finanzanlagenvermittler/
Alle wichtigen Informationen rund um die Gewerbeerlaubnis für Finanzanlagenvermittler/innen und Honorar-Finanzanlagenberater/innen nach § 34f.
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Artikel 23 2. FiMaNoG Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2.%2BFiMaNoG&a=23
Artikel 3 Nummer 7 und Artikel 7 des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 1. Juli 2016 (BGBl. I S. 1514) geändert worden ist, werden aufgehoben.
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§ 47 WpHG Handelstage Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=47
(1) Für die Berechnung der Mitteilungs- und Veröffentlichungsfristen nach diesem Abschnitt gelten als Handelstage alle Kalendertage, die nicht Sonnabende, Sonntage oder zumindest in einem Land landeseinheitliche gesetzlich anerkannte Feiertage
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§ 99 WpHG Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=99
Gegen Ansprüche aus Finanztermingeschäften, bei denen mindestens ein Vertragsteil ein Unternehmen ist, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert,
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§ 119 WpHG Strafvorschriften Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=119
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 120 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 15 Nummer 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch einwirkt auf 1. den inländischen
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§ 14 WpHG Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=14
(1) Die Bundesanstalt kann im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, Missstände, die Nachteile für die Stabilität der Finanzmärkte bewirken oder das Vertrauen in die
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§ 100 WpHG Verbotene Finanztermingeschäfte Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=100
(1) Unbeschadet der Befugnisse der Bundesanstalt nach § 15 kann das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung Finanztermingeschäfte verbieten oder beschränken, soweit dies zum Schutz der Anleger erforderlich ist. (2) Ein
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§ 119 WpHG Strafvorschriften Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=119
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 120 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 15 Nummer 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch einwirkt auf 1. den inländischen
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Artikel 199 10. ZustAnpV Änderung des Depotgesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=199
(4130-1) In § 42 des Depotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 38 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist, wird das Wort
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Artikel 199 10. ZustAnpV Änderung des Depotgesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=199
(4130-1) In § 42 des Depotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 38 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist, wird das Wort