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Rückabwicklung und Kostentragung nach Widerruf | Recht | Haufe
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/verbraucherschutzreform-zum-1362014/rueckabwicklung-und-kosten
Widerruft der Verbraucher den Vertrag, muss der Unternehmer den Kaufpreis zurückzahlen (§ 357 Abs. 1 BGB n.F.). Bisher musste dies innerhalb von 30 Tagen erfolgen, künftig innerhalb von 14 Tagen, die ab Erklärung des Widerrufs zu laufen beginnen. Wenn der…