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BGH, 05.04.1968 - V ZR 18/67 - Anwendbarkeit des österreichischen Rechts bei der Erbfolge hinsichtlich in Österreich belegener Grundstücke bei einem deutschen Erblasser; Nachlassspaltung bei Grundstücken eines deutschen Erblassers im Ausland; Sittenwidrige Beeinflussung des Erblassers durch den Vertragspartner bei einem Erbvertrag; Abgrenzung zwischen Kollisionsnormen und Sachnormen; Folgen der Ausnutzung einer psychischen Zwangslage zur Begründung einer unwiderruflichen Erbenstellung; Begründung der rechtsgeschäftlichen Einheit eines Erbvertrages und eines Adoptionsvertrages
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1968-04-05/v-zr-18_67/
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