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Personenstandsrecht69 Ergebnisse für: personenstandsrechts
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Artikel 2 PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung Personenstandsrechts-Änderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStR%C3%84ndG&a=2
Die Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die Inhaltsübersicht wird wie
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PStRG Personenstandsrechtsreformgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStRG&f=1
PStRG Personenstandsrechtsreformgesetz
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Petition erfolgreich: "Sternenkinder" sollen als Personen gelten - WELT
https://www.welt.de/politik/deutschland/article106264608/Sternenkinder-sollen-als-Personen-gelten.html
Die Bundesregierung will Totgeburten, die weniger als 500 Gramm wiegen, als Kinder anerkennen. Viele Friedhöfe verweigerten bisher ihre Bestattung, weil sie nicht offiziell als Personen galten.
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Bundesrat 616/05: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)
https://web.archive.org/web/20160831162551/https://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0616_2D2_
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 73 PStG Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=73
Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen über 1. die
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Art. 47 EGBGB Vor- und Familiennamen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/47.html
(1) 1 Hat eine Person nach einem anwendbaren ausländischen Recht einen Namen erworben und richtet sich ihr Name fortan nach deutschem Recht, so kann sie...
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§ 1312 BGB Trauung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1312.html
1 Der Standesbeamte soll bei der EheschlieÃung die EheschlieÃenden einzeln befragen, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und, nachdem die...
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Bundesrat 616/05: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)
https://web.archive.org/web/20160831162551/https://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0616_2D2_2D05
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 16 PStG Fortführung Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=16
(1) Zum Eheeintrag werden Folgebeurkundungen aufgenommen über 1. den Tod des erstverstorbenen Ehegatten, 2. die Todeserklärung oder die gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten und die Aufhebung solcher Beschlüsse sowie die
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§ 63 PStG Benutzung in besonderen Fällen Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=pstg&a=63
(1) Ist ein Kind angenommen, so darf abweichend von § 62 ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtseintrag nur den Annehmenden, deren Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über 16 Jahre alten Kind selbst erteilt werden.