67 Ergebnisse für: pflichtbeitragszeiten
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Pflichtbeitragszeiten (§ 55 SGB VI) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
http://www.versicherung-vergleiche.de/lexika/rentenlexikon/pflichtbeitragszeiten.htm
Das Lexikon für die Rentenversicherung - Pflichtbeitragszeiten (§ 55 SGB VI)
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Deutsche Rentenversicherung - Lexikon - Kindererziehungszeiten
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/07_lexikon/K/kinder
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten oder seit dem 1.6.1999 vom Bund an die Rentenversicherung tatsächlich gezahlt werden. Für Geburten ab 1.1.1992 werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes…
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Deutsche Rentenversicherung - Lexikon - Kindererziehungszeiten
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/07_lexikon/K/kindererziehungszeiten.html
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten oder seit dem 1.6.1999 vom Bund an die Rentenversicherung tatsächlich gezahlt werden. Für Geburten ab 1.1.1992 werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes…
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BerRehaG - Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet
http://www.gesetze-im-internet.de/berrehag/BJNR131400994.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BerRehaG - Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet
https://www.gesetze-im-internet.de/berrehag/BJNR131400994.html
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§ 11 BerRehaG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/berrehag/__11.html
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§ 55 SGB 6 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__55.html
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BerRehaG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/berrehag/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 256 bis 259b SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=256-259b
§§ 256 bis 259b SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
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§ 252a SGB 6 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__252a.html
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