94 Ergebnisse für: sicherungsfonds
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§ 221 VAG Pflichtmitgliedschaft Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=221
(1) Unternehmen, die gemäß § 8 Absatz 1 oder § 67 Absatz 1 zum Geschäftsbetrieb in den in der Anlage 1 genannten Versicherungssparten Nummer 19 bis 23 oder zum Betrieb der substitutiven Krankenversicherung gemäß §
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2. Bundesliga | DFL: Strafe gegen Bielefeld
https://www.bundesliga.com/de/2bundesliga/news/finanzhilfe-fuer-bielefeld-und-abzug-von-drei-punkten_0000180907.jsp
Die offizielle Seite der Bundesliga. Aktuelle News, Infos und Statistiken zu den Teams der Saison {{season}} findest du hier.
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§ 221 VAG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__221.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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easyCredit - Ordnungen und Standards
http://www.easycredit-bbl.de/de/easycredit-bbl/schiedsrichter---regelwerk/ordnungen-und-standards/
easyCredit Ordnungen und Standards
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Art. 71 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
https://web.archive.org/web/20110717105025/http://by.juris.de/by/HSchulG_BY_2006_Art71.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 415 BGB Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=415
(1) Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die
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Art. 71 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
http://wayback.archive.org/web/20110817070819/http://by.juris.de/by/HSchulG_BY_2006_Art71.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Aufgaben und Ziele
https://web.archive.org/web/20140906204445/http://www.dsgv.de/de/ueber-uns/dsgv-aufgaben-und-ziele.html
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. Das sind 438 Sparkassen, 7 Landesbanken-Konzerne, 10 Landesbausparkassen, 12 Erstversicherergruppen der Sparkassen und zahlreiche weitere…
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Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe - DSGV.de
http://www.dsgv.de/sicherungssystem
Die Einlagen, die die Bürger/innen in Deutschland bei einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe haben, sind durch das Sicherungssystem geschützt
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§ 341e HGB Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=341e
(1) Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen auch insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den