26 Ergebnisse für: steigenlassen
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§ 15a LuftVO Verbotene Nutzung des Luftraums Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=15a
(1) In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sind folgende Arten der Nutzung des Luftraums verboten 1. das Steigenlassen von Drachen und Kinderballonen oder das Betreiben von Schirmdrachen, 2. der
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§ 20 LuftVO Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO&a=20
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen der Erlaubnis 1. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Metern Länge gehalten werden, 2. der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn
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§ 130 LFG (Luftfahrtgesetz) - JUSLINE Österreich
http://www.jusline.at/130._Luftbildaufnahmen_LFG.html
§ 130 LFG - Luftfahrtgesetz - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich
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Nur heiße Luft - Stadtleben - Berlin - Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtleben/nur-heisse-luft/1036746.html
In Berlin häufen sich die Ufo-Sichtungen Doch keine Angst: Dahinter steckt ein Partyspaß
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Otto-Lilienthal-Museum Anklam
http://www.lilienthal-museum.de/olma/stei.htm
Otto-Lilienthal-Museum Anklam
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§ 31 LuftVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__31.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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http://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/abt2/dokablage/oac_12/vo/1/1237.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Plastikmüll im Ozean: Schluss mit Luftballons! - Wissen - Süddeutsche.de
https://www.sueddeutsche.de/wissen/luftballons-verbot-niederlande-plastikmuell-meere-1.4368212
In immer mehr Gemeinden in den Niederlanden ist es untersagt, Luftballons steigen zu lassen. Reine Spaßverderberei? Nein, nur vernünftig.
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Anschlag auf Polizeiwagen: G20-Gipfel: Die heiße Phase beginnt - taz.de
http://www.taz.de/!5392323/
Vor einer Hamburger Polizeiwache brennen acht Einsatzfahrzeuge aus – der zweite Anschlag in zwei Wochen. Die Polizei rechnet mit weiteren Attacken
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§ 16 LuftVO Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=16
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis 1. der Aufstieg von Flugmodellen a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse, b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt, c) mit