2 Ergebnisse für: stollenbereiche
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§ 30 BNatSchG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 30 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=30
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz). (2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung