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BGH, 25.10.1990 - 4 StR 371/90 | OpinioIuris
http://opinioiuris.de/entscheidung/1498
Der Irrtum des Täters über die Person des Tatopfers ist für den Anstifter unbeachtlich, es sei denn, daß die Verwechslung des Opfers durch den Täter außerhalb der Grenzen des nach allgemeiner