3 Ergebnisse für: tilgungsverbot

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    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=29

    (1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen 1. zwei Jahre und sechs Monate bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, a) die in der Rechtsverordnung



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