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Teilungsverbot3 Ergebnisse für: tilgungsverbot
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§ 29 StVG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html
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§ 29 StVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html
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§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=29
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen 1. zwei Jahre und sechs Monate bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, a) die in der Rechtsverordnung