2 Ergebnisse für: zweitprozess
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§ 406 BGB Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/406.html
Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem...
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Landgericht Bonn, 15 O 189/13
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2014/15_O_189_13_Urteil_20140110.html
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