61 Ergebnisse für: 01.10.1980
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§ 56 GO-BT Enquete-Kommission Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO-BT&a=56
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann der Bundestag eine Enquete-Kommission einsetzen. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist er dazu verpflichtet. Der Antrag muß den Auftrag der
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§ 33 LuftVG Luftverkehrsgesetz
https://dejure.org/gesetze/LuftVG/33.html
(1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Für die Haftung
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Bruno
https://www.weltfussball.de/spieler_profil/bruno_10
Bruno Saltor Grau - Brighton & Hove Albion, Valencia CF, UD Almería, UE Lleida, Espanyol Barcelona B, Gimnàstic, Espanyol Barcelona
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§ 1 GO-BT Konstituierung Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO-BT&a=1
(1) Der neugewählte Bundestag wird zu seiner ersten Sitzung vom bisherigen Präsidenten spätestens zum dreißigsten Tage nach der Wahl (Artikel 39 des Grundgesetzes) einberufen. (2) Bis der neugewählte Präsident oder einer
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Basketball im TSV-Wasserburg - Mannschaft
http://wayback.archive.org/web/20090513234207/http://www.basketball-wasserburg.de/de/spielerinnen/dameni-1.bundesliga/mannschaft
Basketball Wasserburg
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Stillegungsdaten Vestische Straßenbahn
http://www.sufk-koeln.de/stillegungen/orte/vestische.html
Übersicht Stillegungsdaten Vestische Straßenbahn
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§§ 59 bis 62 LuftVG Luftverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVG&a=59-62
§§ 59 bis 62 LuftVG Luftverkehrsgesetz
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Dekan @ TU Braunschweig
https://web.archive.org/web/20081204032214/http://www.tu-braunschweig.de/fmb/kontakt/dekanat/index.html
Dekan @ TU Braunschweig
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§ 107 GO-BT Immunitätsangelegenheiten Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
http://www.buzer.de/gesetz/3966/a55081.htm
(1) Ersuchen in Immunitätsangelegenheiten sind vom Präsidenten unmittelbar an den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weiterzuleiten. (2) Dieser hat Grundsätze über die Behandlung von