95 Ergebnisse für: 10.05.1897
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§ 517 HGB Beweiskraft des Konnossements Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=517
(1) Das Konnossement begründet die Vermutung, dass der Verfrachter das Gut so übernommen hat, wie es nach § 515 Absatz 1 Nummer 7 und 8 beschrieben ist. Bezieht sich die Beschreibung auf den Inhalt eines geschlossenen Lademittels, so
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§ 128 HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=128
Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam.
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OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=139757856
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 517 HGB Beweiskraft des Konnossements Handelsgesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a49027.htm
(1) Das Konnossement begründet die Vermutung, dass der Verfrachter das Gut so übernommen hat, wie es nach § 515 Absatz 1 Nummer 7 und 8 beschrieben ist. Bezieht sich die Beschreibung auf den Inhalt eines geschlossenen Lademittels, so
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§ 399 BGB Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder Vereinbarung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=399
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen
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Ahrensfelde (Ostfriedhof), Landkreis Barnim, Brandenburg
http://www.denkmalprojekt.org/dkm_deutschland/ahrensfelde_ostfriedhof_wk1u2_brb.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=119493950
Keine Beschreibung vorhanden.
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OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=118549375
Keine Beschreibung vorhanden.
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Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/eghgb
Das EGHGB: Stand: 01.01.2019 aufgrund Gesetzes vom 11.04.2017 ( BGBl. I S. 802 )
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§ 348 HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=348
Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.