119 Ergebnisse für: 11.12.2001
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§ 5 BWpVerwG Aufgabenübertragung und Beleihung Bundeswertpapierverwaltungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWpVerwG&a=5
(1) Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Kreditaufnahme des Bundes und seiner Sondervermögen sowie der Verwaltung der Schulden des Bundes und seiner Sondervermögen wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, geeignete
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Bagutti, Giovanni Battista
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D25587.php
Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) ist ein wissenschaftliches Nachschlagewerk, das die Schweizer Geschichte von der Urgeschichte bis zur Gegenwart in allgemein verständlicher Form darlegt. Es ist das weltweit einzige wissenschaftliche Lexikon, das…
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Bally, Carl Franz
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D3056.php
Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) ist ein wissenschaftliches Nachschlagewerk, das die Schweizer Geschichte von der Urgeschichte bis zur Gegenwart in allgemein verständlicher Form darlegt. Es ist das weltweit einzige wissenschaftliche Lexikon, das…
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Mag. Rüdiger Schender, Biografie
https://www.parlament.gv.at/cgi-bin/visitenkarte?08200
Webseite des Österreichischen Parlaments.
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GewSchG - Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
http://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/BJNR351310001.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Vorstellungen mit Michelle Breedt | Spielplanarchiv der Wiener Staatsoper
https://archiv.wiener-staatsoper.at/search/person/3530
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 359 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/359.html
(1) Ist als Zeit der Leistung das Frühjahr oder der Herbst oder ein in ähnlicher Weise bestimmter Zeitpunkt vereinbart, so entscheidet im Zweifel der...
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AG Diepholz | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Diepholz
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 361 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/361.html
MaÃ, Gewicht, Währung, Zeitrechnung und Entfernungen, die an dem Orte gelten, wo der Vertrag erfüllt werden soll, sind im Zweifel als die vertragsmäÃigen zu...