176 Ergebnisse für: 13.11.1998
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Schweizerischer Fussballverband - Team
http://www.football.ch/SFV/Nationalteams/U-16/Team.aspx/t-41647/p-159246
Keine Beschreibung vorhanden.
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Schweizerischer Fussballverband - Team
http://www.football.ch/SFV/Nationalteams/U-19/Team.aspx/t-41644/p-159246
Keine Beschreibung vorhanden.
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Schweizerischer Fussballverband - Team
http://www.football.ch/SFV/Nationalteams/U-15/Team.aspx/t-50700/p-159246
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 223, 229 StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=223,229
§§ 223, 229 StGB Strafgesetzbuch
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Schweizerischer Fussballverband - Team
http://www.football.ch/SFV/Nationalteams/U-17/Team.aspx/t-41646/p-159246
Keine Beschreibung vorhanden.
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Schweizerischer Fussballverband - Team
http://www.football.ch/SFV/Nationalteams/U-21/Team.aspx/t-41643/p-159246
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 170, 171 StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=170,171
§§ 170, 171 StGB Strafgesetzbuch
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§ 173 StGB Beischlaf zwischen Verwandten Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=173
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe
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§§ 22, 23 StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=22,23
§§ 22, 23 StGB Strafgesetzbuch
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§ 357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=357
(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat