98 Ergebnisse für: 152b
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§ 152a StGB Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/152a.html
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr oder, um eine solche Täuschung zu ermöglichen, 1. inländische oder ausländische Zahlungskarten, Schecks oder Wechsel...
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§ 6 StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/6.html
Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1. (aufgehoben) 2. Kernenergie-,...
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§ 149 StGB Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/149.html
(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme...
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§ 6 StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/6.html
Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1. (aufgehoben) 2. Kernenergie-,...
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§ 149 StGB Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/149.html
(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme...
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§§ 124 bis 129 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=124-129
§§ 124 bis 129 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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§ 147 StGB Inverkehrbringen von Falschgeld - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/147.html
(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146 , falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe...
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§ 138 StGB - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 138 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 147 StGB Inverkehrbringen von Falschgeld - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/147.html
(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146 , falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe...