43 Ergebnisse für: 154c
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§ 240 StGB Nötigung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/240.html
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Ãbel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit...
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§ 240 StGB Nötigung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Ãbel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit...
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§ 154 StPO Teileinstellung bei mehreren Taten Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=154
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, 1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die
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§ 172 StPO Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/172.html
(1) 1 Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an...
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§ 253 StGB Erpressung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=253
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich
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Fassung § 265 StPO a.F. bis 25.07.2015 (geändert durch Anlage 1 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332)
https://www.buzer.de/gesetz/5815/al48527-0.htm
Text § 265 StPO a.F. in der Fassung vom 25.07.2015 (geändert durch Anlage 1 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332)
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§ 158 StPO Strafanzeige; Strafantrag - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/158.html
(1) 1 Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten...
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Kursbuch 1944 - Schlesien und Sudetenland (KBS 145 - 157)
http://www.pkjs.de/bahn/Kursbuch1944/Teil1/100-Teil1-schlesien.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 232 StGB Menschenhandel - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/232.html
(1) 1 Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder...