28 Ergebnisse für: 16.3.2006
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BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE+125,+325
Informationen zu BVerwGE 125, 325: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
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Zweitausendeins. Filmlexikon FILME von A-Z - Die Wolke
http://www.zweitausendeins.de/filmlexikon/?sucheNach=titel&wert=526192
Keine Beschreibung vorhanden.
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Zweitausendeins. Filmlexikon FILME von A-Z - Malen oder Lieben
https://www.zweitausendeins.de/filmlexikon/?sucheNach=titel&wert=526304
Keine Beschreibung vorhanden.
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Zweitausendeins. Filmlexikon FILME von A-Z - V wie Vendetta
https://www.zweitausendeins.de/filmlexikon/?sucheNach=titel&wert=526217
Keine Beschreibung vorhanden.
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Schulgeschichte Wielen
http://www.grafschafter-schulgeschichte.de/Uelsen/G02.html
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§§ 17, 18 AWG Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=17,18
§§ 17, 18 AWG Außenwirtschaftsgesetz
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Hellgrünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld (Flughafen Berlin Brandenburg, BER)
http://www.baulinks.de/webplugin/2006/0459.php4
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen von Anwohnern gegen denPlanfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum einzigen internationalen Verkehrsflughafen in der Region Berlin-Brandenburg zum überwiegenden Teil…
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Die Schweiz und Russland - ein zeitweise belastetes Verhältnis | NZZ
https://www.nzz.ch/articleDO61H-1.18748
Am 18. März 1946 nahmen die Schweiz und die damalige Sowjetunion die 1923 abgebrochenen offiziellen Beziehungen wieder auf. Unmittelbarer Anlass des Bruchs war die Ermordung eines sowjetischen Diplomaten in Lausanne gewesen. Nach dem Zweiten Weltkrieg war…
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Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.07.2011 - 1 ME 76/11 - openJur
http://openjur.de/u/327074.html
Das Maß der baurechtlich gebotenen Rücksichtnahme erhöht sich nicht wegen der besonderen Empfindlichkeit eines Betriebs Umwelteinwirkungen gegenüber.
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§ 18 AWG Strafvorschriften Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=18
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. einem a) Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Erwerbs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe-, Dienstleistungs- oder Investitionsverbot oder b)