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§ 1629 BGB Vertretung des Kindes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1629.html
(1) 1 Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. 2 Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind...