31 Ergebnisse für: 17.05.1898
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Artikel 24 EGBGB Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgbeg&a=24
(1) Die Entstehung, die Änderung und das Ende der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie der Inhalt der gesetzlichen Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des Staates, dem der Mündel, Betreute oder Pflegling angehört.
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Artikel 2 EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgbeg&a=2
Gesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm.
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§ 483 ZPO Eidesleistung sprach- oder hörbehinderter Personen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=483
(1) Eine hör- oder sprachbehinderte Person leistet den Eid nach ihrer Wahl mittels Nachsprechens der Eidesformel, mittels Abschreibens und Unterschreibens der Eidesformel oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom
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§ 1357 BGB Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1357
(1) Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei
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§ 890 ZPO Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=890
(1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem
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§ 1846 BGB Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1846
Ist ein Vormund noch nicht bestellt oder ist der Vormund an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, so hat das Familiengericht die im Interesse des Betroffenen erforderlichen Maßregeln zu treffen.
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§ 1631b BGB Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1631b
(1) Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Die Unterbringung ist zulässig, solange sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder
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§ 3 VBVG Stundensatz des Vormunds Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VBVG&a=3
(1) Die dem Vormund nach § 1 Abs. 2 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 19,50 Euro. Verfügt der Vormund über besondere
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§ 1303 BGB Ehemündigkeit Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1303
Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden.
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§ 885 ZPO Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=885
(1) Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den