24 Ergebnisse für: 1836e
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§ 1793 BGB Aufgaben des Vormunds, Haftung des Mündels - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1793.html
(1) 1 Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere den Mündel zu vertreten. 2 § 1626 Abs....
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§ 1821 BGB Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1821.html
(1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts: 1. zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück; 2. zur Verfügung...
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§ 1846 BGB Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1846
Ist ein Vormund noch nicht bestellt oder ist der Vormund an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, so hat das Familiengericht die im Interesse des Betroffenen erforderlichen Maßregeln zu treffen.
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§ 1836 BGB Vergütung des Vormunds - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1836.html
(1) 1 Die Vormundschaft wird unentgeltlich geführt. 2 Sie wird ausnahmsweise entgeltlich geführt, wenn das Gericht bei der Bestellung des Vormunds...
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§ 1908i BGB Entsprechend anwendbare Vorschriften - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1908i.html
(1) 1 Im Ãbrigen sind auf die Betreuung § 1632 Abs. 1 bis 3, §§ 1784 , 1787 Abs. 1, § 1791a Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2, §§ 1792 , 1795 bis...
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§ 1835 BGB Aufwendungsersatz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1835.html
(1) 1 Macht der Vormund zum Zwecke der Führung der Vormundschaft Aufwendungen, so kann er nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 669 , 670...
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§ 1822 BGB Genehmigung für sonstige Geschäfte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1822.html
Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts: 1. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Mündel zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen...
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Bürgerliches Gesetzbuch - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102
Das BGB a.F.: in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung
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§§ 151 bis 168a FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=151-168a
§§ 151 bis 168a FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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§ 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=204
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch 1. die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils, 2. die Zustellung des Antrags im vereinfachten