197 Ergebnisse für: 20.12.1988
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§ 294a SGB V Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_V&a=294a
(1) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankheit eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung oder deren Spätfolgen oder die Folge oder Spätfolge eines Arbeitsunfalls, eines sonstigen Unfalls, einer
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Wappenrolle Schleswig-Holstein
http://efi2.schleswig-holstein.de/wr/wr.asp?Aktion=Datenblatt&ID=501
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 SGB V Leistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=2
(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet
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HLUG / Wasser / Aktuelle Messdaten
http://www.hlug.de/static/pegel/static/stat_160389.htm?entryparakey=W
Informationen und Daten der Pegel des staatlichen Gewaessermessnetzes in Hessen, Deutschland - Hessian Agency for the Environment and Geology: Information and data on water levels and stream runoff
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§ 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=8
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7, 1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5
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§ 24 SGB V Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=24
(1) Versicherte haben unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die
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Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur | Recherche | Biographische Datenbanken
http://bundesstiftung-aufarbeitung.de/wer-war-wer-in-der-ddr-%2363;-1424.html?ID=2274
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur trägt zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der SBZ und in der DDR bei.
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Die Gräfenbergbahn - Verlauf der Strecke
http://hoffmann.mon.de/gbg/gbg-strecke.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_v&a=12
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht
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§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=12
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht