1,573 Ergebnisse für: 21a
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§ 21a ArbZG Beschäftigung im Straßentransport Arbeitszeitgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5320/a144863.htm
(1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung
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§ 21a LuftVO Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO&a=21a
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis 1. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse, 2. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Raketenantrieb,
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§ 21a GVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__21a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 21a ArbZG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__21a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 21a LuftVO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Wetzlar, Mühlstraße 21A - Deutsche Digitale Bibliothek
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/UOOMVD7FWBMAOVX5OK4DGHIX2EKI433O
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 22 ArbZG BuÃgeldvorschriften - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/22.html
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen §§ 3 , 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit §...
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§ 22 ArbZG BuÃgeldvorschriften - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ArbZG/22.html
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen §§ 3 , 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit §...
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§ 21b LuftVO Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO&a=21b
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt, 1. außerhalb der Sichtweite des Steuerers nach Maßgabe des
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§ 21a StVO Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=21a
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. Das gilt nicht für 1.