166 Ergebnisse für: 23.05.1949
-
Deutsche Vertretungen in den USA - Verlust
https://web.archive.org/web/20120920142749/http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoerigkeit/04__Verlust/__Verlust.html
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht kennt verschiedene Verlustgründe: - Verlust durch Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit - Verlust durch Legitimation - Verlust durch Eheschließung - Verl...
-
Art 30, 70 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=30,70
Art 30, 70 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
-
Deutsche Vertretungen in den USA - Verlust
https://web.archive.org/web/20120920142749/http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoerigke
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht kennt verschiedene Verlustgründe: - Verlust durch Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit - Verlust durch Legitimation - Verlust durch Eheschließung - Verl...
-
Artikel 70 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=70
(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. (2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses
-
WDR Zeitzeichen - Sendungen - WDR 5 - Radio - WDR
http://www.wdr5.de/sendungen/zeitzeichen/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Artikel 111 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=111
(1) Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so ist bis zu seinem Inkrafttreten die Bundesregierung ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, a) um
-
Art 6, 3 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=6,3
Art 6, 3 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
-
Artikel 87f GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=87f
(1) Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen. (2) Dienstleistungen
-
Art 3, 14 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=3,14
Art 3, 14 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
-
Kommentar: Die Würde des Kindes - WELT
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article6070843/Die-Wuerde-des-Kindes.html
Menschenrechte sind Kinderrechte. In Zusammenhang mit der aktuellen Debatte zur Kindesfürsorge stellt sich auch die Frage, was unter Kindheit denn eigentlich zu verstehen ist. Denn erst, wer gemäß Grundgesetz die Möglichkeit zur "freien Entfaltung der…