22 Ergebnisse für: 25.02.1977
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Alibi für eine Nacht | filmportal.de
http://www.filmportal.de/film/alibi-fuer-eine-nacht_8a5e60bf911647608df228127fe9682c
filmportal.de - die führende Plattform für umfassende und zuverlässige Informationen zu allen deutschen Kinofilmen - von den Anfängen bis heute. filmportal.de - a leading platform for comprehensive, certified and reliable information on all German cinama…
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BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE+28,+148
Informationen zu BVerwGE 28, 148: Volltextveröffentlichungen, Verfahrensgang, Papierfundstellen
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Vorstellungen mit Liselotte Maikl | Spielplanarchiv der Wiener Staatsoper
https://archiv.wiener-staatsoper.at/search/person/1765
Keine Beschreibung vorhanden.
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THW Kiel: Gegnerkader ThSV Eisenach Saison 1999/2000
http://archiv.thw-handball.de/thw/99geeise.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 61 PStG Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG+1957&a=61
(1) Einsicht in die Personenstandsbücher, Durchsicht dieser Bücher und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von den Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht,
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Zum Tod von Heidi Kabel - Doch auch im Fernsehen war Heidi Kabel - Heidi Kabel - Kultur - Süddeutsche.de
http://www.sueddeutsche.de/kultur/zum-tod-von-heidi-kabel-kleine-frau-ganz-gross-1.959699-4
Heidi Kabel: Doch auch im Fernsehen war Heidi Kabel häufig zu sehen: Hier probt sie mit TV-Moderator Rudi Carrell das Seemannsstück Die Königin von Honolulu ...
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THW Kiel: Gegnerkader ThSV Eisenach Saison 2003/2004
http://archiv.thw-handball.de/thw/03geeise.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Ausstellungen - Modus Möbel Berlin
http://www.modus-moebel.de/ausstellungen/
Ausstellungen - Modus Möbel Berlin
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§ 5 PStG Personenstandsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/3640/a51193.htm
(1) Die Verlobten haben bei der Anmeldung der Eheschließung dem Standesbeamten ihre Abstammungsurkunden, beglaubigte Abschriften des Familienbuchs oder Auszüge aus diesem vorzulegen. (2) Der Standesbeamte hat zu prüfen, ob der
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