44 Ergebnisse für: 25.08.1969
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Die Chronik der Lise-
http://wayback.archive.org/web/20041231095439/http://www.lmr.monheim.de/unsereschule/chronik/chronik.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 4 KSchG Anrufung des Arbeitsgerichtes Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=4
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf
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§ 102 BetrVG Mitbestimmung bei Kündigungen Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=102
(1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. (2) Hat der Betriebsrat
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§ 5 KSchG Zulassung verspäteter Klagen Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=5
(1) War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen
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§ 15 KSchG Unzulässigkeit der Kündigung Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=15
(1) Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung
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§ 17 KSchG Anzeigepflicht Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=17
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er 1. in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer, 2. in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und
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§ 48 StVG Registerführung und Registerbehörden Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=48
(1) Die Fahrerlaubnisbehörden (§ 2 Abs. 1) führen im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit ein Register (örtliche Fahrerlaubnisregister) über 1. von ihnen erteilte Fahrerlaubnisse sowie die entsprechenden
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LEICHTATHLETIK KUNSTSTOFF-BAHNEN: Schneller auf Tartan - DER SPIEGEL 35/1969
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45548083.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 3 WPflG Inhalt und Dauer der Wehrpflicht Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=3
(1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu