56 Ergebnisse für: 25.10.1994
-
§ 93 MarkenG Amtssprache und Gerichtssprache Markengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MarkenG&a=93
Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.
-
§ 16 MarkenG Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken Markengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MarkenG&a=16
(1) Erweckt die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem Wörterbuch, einem Lexikon oder einem ähnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, daß es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen
-
Hessischen Bibliographie - results/shortlist
http://cbsopac.rz.uni-frankfurt.de/DB=2.4/REL?PPN=116316012
Literaturdokumentation zum Land Hessen in Geschichte und Gegenwart
-
Jefferson Lerma
https://www.weltfussball.de/spieler_profil/jefferson-lerma
Jefferson Andrés Lerma Solís - AFC Bournemouth, Levante UD, Atlético Huila
-
50 Jahre Deutscher Fernsehkrimi - Serien
http://server4.medienkomm.uni-halle.de/krimi/serien/koenig.shtml
50 Jahre Deutscher Fernsehkrimi, Projekt am Institut für Medien, Kommunikation & Sport, Dept. Medien- und Kommunikationswissenschaften, Universität Halle. Das Kriminalsujet im ost-, west- und gesamtdeutschen Fernsehen Die Programmgeschichte des deutschen…
-
AG Tauberbischofsheim | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Tauberbischofsheim
Keine Beschreibung vorhanden.
-
AG Sigmaringen | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Sigmaringen
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Wilfried Gaul – WikiWaldhof
http://www.wikiwaldhof.de/index.php?title=Wilfried_Gaul
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 793 ZPO Sofortige Beschwerde Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=793
Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen können, findet sofortige Beschwerde statt.
-
§ 140 MarkenG Kennzeichenstreitsachen Markengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MarkenG&a=140
(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Kennzeichenstreitsachen), sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich