154 Ergebnisse für: 265a
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen gem StGB § 265a Abs 1 im Fall des sogenannten Schwarzfahrens
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19980209_2bvr190797.html
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BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+53,+122
Informationen zu BGHSt 53, 122: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
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§ 303 StGB Sachbeschädigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=303
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und
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Cardsharing - Viele sehen über eine Karte- MeinRechtsportal.de
http://www.meinrechtsportal.de/ratgeber_cardsharing.html
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Entscheidungen: Andere Gerichte: Erschleichen von Leistungen, ich fahre schwarz, / OLG Köln, Beschl. v. 02.09.2015 - 1 RVs 118/15 - Burhoff online
http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3157.htm
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BGH 1 StR 482/03 - 31. März 2004 (LG Mosbach) · hrr-strafrecht.de
http://hrr-strafrecht.de/hrr/1/03/1-482-03.php3
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Liste, Karte, Datenbank / Landesdenkmalamt Berlin
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/liste_karte_datenbank/de/denkmaldatenbank/daobj.php?obj_dok_nr=09040505
Sie finden Informationen des Landesdenkmalamtes Berlin zur Berliner Denkmaldatenbank.
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§ 242 StGB Diebstahl Strafgesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85585.htm
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
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Schüler an der Großherzoglich Sächsischen Hochschule für bildende Kunst und am Staatlichen Bauhaus Weimar
https://archive.thulb.uni-jena.de/staatsarchive/receive/ThHStAW_file_00000378
Schüler an der Großherzoglich Sächsischen Hochschule für bildende Kunst und am Staatlichen Bauhaus Weimar
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HRRS August 2004: Buermeyer - Der strafrechtliche Schutz drahtloser Computernetzwerke... · hrr-strafrecht.de
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7
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