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BayRG: Art. 6 Kontrollrecht und Zusammensetzung des Rundfunkrats, Verordnungsermächtigung - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRuFuG-6?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675s,675t
§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 675t BGB Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem...
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§ 675t BGB Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem...
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§ 111b EnWG Schlichtungsstelle, Verordnungsermächtigung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/EnWG/111b.html
(1) 1 Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie...
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§ 52 AO Gemeinnützige Zwecke - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AO/52.html
(1) 1 Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder...
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§ 44 BMG Einfache Melderegisterauskunft Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=44
(1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen
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§ 44 SGB XII Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXII&a=44
(1) Leistungen nach diesem Kapitel werden auf Antrag erbracht. Gesondert zu beantragen sind Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 und
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§§ 24c bis 24i SGB V Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb+v&a=24c-24i
§§ 24c bis 24i SGB V Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
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§ 72 AufenthG Beteiligungserfordernisse Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=aufenthg_2004&a=72
(1) Eine Betretenserlaubnis (§ 11 Absatz 8) darf nur mit Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden. Die Behörde, die den Ausländer ausgewiesen, abgeschoben oder