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GO: Art. 2 Name - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-2
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 105 bis 108 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=105-108
§§ 105 bis 108 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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§ 35 BetrVG Aussetzung von Beschlüssen Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=35
(1) Erachtet die Mehrheit der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der durch sie vertretenen Arbeitnehmer, so ist auf
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§§ 652 bis 655 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=652-655
§§ 652 bis 655 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 22 bis 24 StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=22-24
§§ 22 bis 24 StGB Strafgesetzbuch
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§ 24 StGB Rücktritt - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/24.html
(1) 1 Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. 2 Wird die Tat ohne Zutun...
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§ 51 StGB Anrechnung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=51
(1) Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet. Das Gericht
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§ 24 StGB Rücktritt - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/24.html
(1) 1 Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. 2 Wird die Tat ohne Zutun...
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§ 13c EnWG Vergütung bei geplanten Stilllegungen von Anlagen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/EnWG/13c.html
(1) 1 Fordert der Betreiber eines Ãbertragungsnetzes den Betreiber einer Anlage, die andernfalls auf Grund einer vorläufigen Stilllegung im erforderlichen...
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§§ 168 bis 175 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=168-175
§§ 168 bis 175 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch