164 Ergebnisse für: 3458
-
§ 1674a BGB Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter für ein vertraulich geborenes Kind Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1674a
Die elterliche Sorge der Mutter für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. Ihre elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass sie ihm gegenüber die für
-
ZDB-Katalog - Suchergebnisseite: iss="1080-563X"
https://zdb-katalog.de/list.xhtml?t=iss%3D%221080-563X%22&key=cql
ZDB Zeitschriftendatenbank
-
§ 27 SchKG Umgang mit dem Herkunftsnachweis Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=27
(1) Die Beratungsstelle übersendet den Umschlag mit dem Herkunftsnachweis an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur sicheren Verwahrung, sobald sie Kenntnis von der Geburt des Kindes erlangt hat. (2) Das Bundesamt
-
§ 16 MRRG Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MRRG&a=16
(1) Soweit für die Unterkunft in Beherbergungsstätten eine Ausnahme von der Pflicht zur Anmeldung bei der Meldebehörde zugelassen ist, haben die beherbergten Personen Meldevordrucke handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben;
-
ArbG Dresden | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=ArbG%20Dresden
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Weingarten 2 Haus-Chronik Kiening: Genealogie Lkr.Pfaffenhofen/Ilm
http://www.genealogie-kiening.de/B6/B6691.HTM
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Category:Rover 12 – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Rover_12?uselang=de
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 360 SGB 3 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__360.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Volker Beck, MdB (Bündnis 90/Die Grünen)
http://www.cannabislegal.de/politik/gruene-beck.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 31 SchKG Einsichtsrecht des Kindes in den Herkunftsnachweis Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=31
(1) Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat das vertraulich geborene Kind das Recht, den beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrten Herkunftsnachweis einzusehen oder Kopien zu verlangen (Einsichtsrecht). (2) Die Mutter