59 Ergebnisse für: 557a
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§ 556f BGB Ausnahmen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=556f
§ 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
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§ 556g BGB Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=556g
(1) Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Unterkapitels abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Für Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn gilt dies nur, soweit die zulässige Miete überschritten wird.
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§ 556e BGB Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=556e
(1) Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung der Vormiete
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§§ 562b, 578 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=562b,578
§§ 562b, 578 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/558b.html
(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des...
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§ 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=578
(1) Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 550, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden. (2) Auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, sind die
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§ 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html
(1) 1 Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem...
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§ 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/558.html
(1) 1 Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem...
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/625/62527.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 535 bis 580a BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=535-580a
§§ 535 bis 580a BGB Bürgerliches Gesetzbuch