51 Ergebnisse für: 611a
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§ 61b ArbGG Klage wegen Benachteiligung Arbeitsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=61b
(1) Eine Klage auf Entschädigung nach § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes muss innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden. (2) Machen mehrere Bewerber wegen Benachteiligung
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§ 612 BGB Vergütung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=612
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die
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Abgeordnetenhaus Berlin - PARDOK
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/servlet.starweb?path=AHAB/lisshfl.web&id=ahabwebdokfl&search=((DNRS%3D1251)+AND+(
Informationsangebot des Abgeordnetenhaus Berlin
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Abgeordnetenhaus Berlin - PARDOK
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/servlet.starweb?path=AHAB/lisshfl.web&id=ahabwebdokfl&search=((DNRS%3D1251)+AND+(DART%3DD)+AND+(WP%3D11))+AND+ID%3DD-37327&format=WEBDOKFL
Informationsangebot des Abgeordnetenhaus Berlin
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§§ 611 bis 630 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=611-630
§§ 611 bis 630 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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BAG, Urteil vom 18. 3. 2010 – 8 AZR 1044/08
http://lexetius.com/2010,2637
Volltext von BAG, Urteil vom 18. 3. 2010 – 8 AZR 1044/08
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Life&LAW - Die hemmer Ausbildungszeitschrift - Ihr Begleiter durchs Jurastudium oder Referendariat
http://www.lifeandlaw.de/
Life&LAW - Die hemmer Ausbildungszeitschrift - Ihr Begleiter durchs Jurastudium oder Referendariat
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EUGleichbUmsG Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+europ%C3%A4ischer+Richtlinien+zur+Verwirklichung+des+Grundsatzes+der+Gleichbe
EUGleichbUmsG Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
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EUGleichbUmsG Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+europ%C3%A4ischer+Richtlinien+zur+Verwirklichung+des+Grundsatzes+der+Gleichbehandlung&f=1
EUGleichbUmsG Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
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§ 15 AGG Entschädigung und Schadensersatz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=15
(1) Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Wegen eines Schadens,